WAS IST BETREUUNG
 


Menschen, die aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung oder einer psychischen Krankheit nicht eigenständig ihre Angelegenheiten erledigen können, können auf Antrag durch das Vormundschaftsgericht (in Berlin beim Amtsgericht) einen rechtlichen Betreuer zugewiesen bekommen.

Sofern Sie Freunde oder Verwandte haben, die ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, können Sie sich an das Amtsgericht wenden, in dessen Bezirk der Betroffene wohnt. Zwar haben Dritte kein Antragsrecht, aber das Amtsgericht wird Ihren Hinweisen folgen und mit Ermittlungen beginnen.

Sofern Sie eine rechtliche Betreuung für sich selbst wünschen, können Sie dies beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

In allen Fällen wird ein ärztliches Gutachten eingeholt, das über die Notwendigkeit der Betreuung entscheidet.

Ferner wird der Betroffene hinsichtlich seiner Wünsche an den Betreuer durch das Gericht gefragt, ob er einen bestimmten Betreuer wünscht.

Das Gericht legt fest für welche Aufgabenkreise der rechtliche Betetreuer zuständig ist. Dies heißt, dass das zum Beispiel für die Wohnungsangelegenheiten, Die Vertretung vor Behörden, die Finanzsorge oder die Gesundheitssorge eine Betreuung angeordnet wird und dass der rechtliche Betreuer dann auch nur für diese Angelegenheiten zuständig ist.

 


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